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Kündigt ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem nicht gewährten Urlaub an, dann krank zu sein, rechtfertigt dies die fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine spätere tatsächliche Erkrankung ist dabei unbeachtlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine bei einem Hotel als Reinigungskraft beschäftigte
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied gegen die
Durch die
Ein solches Verhalten rechtfertige zudem eine
Es komme darüber hinaus aus Sicht des Gerichts nicht darauf an, ob der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15824
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