kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Verweigert ein ungeimpfter Mitarbeiter eines Sanitätshauses die verpflichtende Corona-Testung, so kann der Arbeitgeber ihn freistellen. Ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in einem Sanitätshaus in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigter Arbeitnehmer war in der Zeit von September bis Dezember 2021 von der Arbeit unentgeltlich freigestellt . Hintergrund dessen war, dass der ungeimpfte Arbeitnehmer sich weigerte, sich täglich auf das Corona-Virus zu testen. Der Arbeitnehmer war im Außendienst in Krankenhäusern tätig. Ihm oblag die Kundenbetreuung sowie die Lieferung und Anpassung von Hilfsmitteln. Der Arbeitnehmer erhob gegen seine Arbeitgeberin Klage auf Zahlung des Lohns. Das Arbeitsgericht Stralsund wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Arbeitnehmers.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Dem Arbeitnehmer stehe kein Anspruch auf Einzahlung für die Zeit von September bis Dezember 2021 zu. Die Arbeitgeberin sei gemäß § 297 BGB nicht in Verzug geraten. Der Arbeitnehmer sei wegen der selbstverantwortlich getroffenen Entscheidung, sich nicht testen zu lassen, nicht in der Lage gewesen, seine arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten vollumfänglich zu erfüllen. Somit habe kein ordnungsgemäß und ausreichendes Leistungsangebot des Arbeitsnehmers vorgelegen.
Die Arbeitgeberin sei nach Auffassung des Landesarbeitsgericht nicht verpflichtet gewesen, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten zu übertragen, die ohne Durchführung eines Corona-Tests möglich seien. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage bestehe nicht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2022
Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Mecklenburg-Vorpommern_3-Sa-4622_Kein-Lohnanspruch-des-Mitarbeiters-eines-Sanitaetshauses-bei-Verweigerung-zur-Corona-Testung~N32283
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 32283
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.