wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 08.04.2009
8TaBV 113/08 -

Kein automatisches Mitspracherecht für Behindertenvertretung bei Besetzung von Vorgesetztenposten

"Unterrichtungs- und Anhörungsrecht" besteht nur wenn einzelne oder alle schwerbehinderten Mitarbeiter von Betriebsmaßnahmen betroffen sind

Die Behindertenvertretung eines Unternehmens hat bei der Besetzung einer Stelle mit Personalleitungsfunktion nicht automatisch ein Mitspracherecht, nur weil auch schwerbehinderte Mitarbeiter dieser Stelle nachgeordnet sind. Die geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.

In den zugrunde liegenden Fall wurde in einem Unternehmen eine Stelle mit Personalleitungsfunktion neu besetzt. Der Vertrauensmann der schwerbehinderten Mitarbeiter verlangte vom Arbeitgeber, ausführlich vorab über die Besetzung informiert zu werden und Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu erhalten. Er begründete dies damit, dass unter den dieser Stelle zugeordneten Mitarbeitern auch schwerbehinderte seien.

Kein unbedingtes „Unterrichtungs- und Anhörungsrecht“ für Behindertenvertretung

Die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln teilten diese Auffassung nicht. Das so genannte „Unterrichtungs- und Anhörungsrecht“ stehe der Schwerbehindertenvertretung nur dann zu, wenn ein einzelner schwerbehinderter Mitarbeiter oder die Gruppe der schwerbehinderten Mitarbeiter insgesamt von einer Maßnahme des Betriebs betroffen sei. Sinn der Sache sei, sicherzustellen, dass bei Arbeitgeberentscheidungen die speziellen Belange dieser Mitarbeiter nicht beeinträchtigt würden.

Stellenbesetzung betrifft alle Mitarbeiter gleichermaßen

Davon seien jedoch Angelegenheiten abzugrenzen, die alle Mitarbeiter gleichermaßen berührten. So beträfen die Besetzung einer Stelle mit Personalverantwortung und die Auswirkungen dieser personellen Maßnahme alle Mitarbeiter, die dieser Stelle zugeordnet seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Koeln_8TaBV-11308_Kein-automatisches-Mitspracherecht-fuer-Behindertenvertretung-bei-Besetzung-von-Vorgesetztenposten~N9473

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9473 Dokument-Nr. 9473

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.