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Eine Frau, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird, muss dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages nicht offenbaren, dass sie ebenfalls schwanger ist. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Die Frage nach einer
Auch in dem Fall, dass der befristete Vertrag zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 14811
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