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Ein Mitarbeiter, der industrieverpacktes Fleisch umetikettiert und mit einem neuen Mindesthaltbarkeitsdatum versieht, kann aufgrund dieser Tat fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die
Das Landesarbeitsgericht hielt die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2009
Quelle: ra-online, LAG Köln
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Dokument-Nr. 7856
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