wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.02.2006
9 Sa 1601/04 -

Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit möglich

Bäckerei wird durch 19-Stunden-Woche nicht in der Organisation beeinträchtigt

Der Arbeitgeber kann das Begehren der Arbeitnehmerin auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nicht mit der Begründung ablehnen, der Arbeitplatz der Arbeitnehmerin sei nicht vertretungsweise neu besetzt, sondern durch anderweitige Verteilung der Arbeit wegrationalisiert worden.

Die Klägerin ist seit dem 01.08.1983 bei der Beklagten, die sich als eingetragene Genossenschaft mit dem Großhandel für den Bedarf des Bäcker- und Konditorenhandwerks befasst, zuletzt als kaufmännische Angestellte in Vollzeit in der Abteilung Verkauf/Einkauf und dort im Bereich Einkauf Süß- und Handelswaren tätig. Im Sommer 2003 wurde die Klägerin schwanger. Mit Schreiben vom 30.12.2003 meldete sie eine dreijährige Elternzeit nach Ablauf der Mutterschutzfristen an und machte zugleich einen Teilzeitanspruch von 19 Stunden wöchentlich geltend.

Die Beklagte wies in der Folgezeit das Begehren der Klägerin mit der Begründung zurück, sie sei ein Dienstleistungsunternehmen, das seinen Mitgliedern an allen Arbeitstagen zur Verfügung stehen müsse, alle Halbtagsplätze seien zur Zeit besetzt. Die Beklagte hat den Arbeitsplatz der Klägerin während der Mutterschutzfristen der Klägerin und in der nachfolgenden Elternzeit nicht neu besetzt, sondern in der Abteilung Verkauf/Einkauf die Bereiche Süß- und Handelswaren und Rohstoffe/Mehl zusammengelegt. Die Tätigkeiten der Klägerin wurden nunmehr von einer anderen Mitarbeiterin neben deren Aufgaben aus dem Bereich Rohstoffe/Mehl erledigt.

Die Klägerin hat mit ihrer Klage im wesentlichen die Verurteilung der Beklagten begehrt, ihr Angebot auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 38,5 Stunden in der Woche auf 19 Stunden in der Woche bis zum Ende der Elternzeit anzunehmen. Die Beklagte hat sich darauf berufen, sie sei frei darin, wie sie ihre Betriebsabläufe gestalte. Gerade Bäcker und Konditoren wünschten stets gleiche Ansprechpartner. Auch könne es ihr nicht zugemutet werden, wegen des Teilzeitverlangens der Klägerin einem Vollzeitmitarbeiter zu kündigen.

Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Es liege keine wesentliche Beeinträchtigung des Organisationskonzepts der Beklagten vor. Die Beklagte habe nicht überzeugend dargelegt, dass sich die Kunden nicht vertrösten ließen oder sich nicht auf die Arbeitszeiten der Klägerin einstellen könnten. Der Arbeitsplatzabbau, den die Beklagte zugleich mit der Ausgestaltung der Elternzeit der Klägerin vorgenommen habe, könne nicht zu deren Lasten gehen.

Vorinstanz

Arbeitsgericht Münster, Urteil vom 07.07.2004 – 3 Ca 723/04 -

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des ArbG Hamm vom 06.06.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Hamm_9-Sa-160104_Teilzeitbeschaeftigung-waehrend-der-Elternzeit-moeglich.news2583.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2583 Dokument-Nr. 2583

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.