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Wird das Arbeitsverhältnis beendet, kann sich der noch bestehende Urlaubsanspruch in einem Urlaubsabgeltungsanspruch umwandeln. Dieser muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. Zudem führt die Freistellung des Arbeitgebers nur zur Erfüllung eines Urlaubanspruchs, wenn dies hinreichend deutlich gemacht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein
Das Landesarbeitsgericht Hamm ging zunächst davon aus, dass bei
Ob sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch nach
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 - entschieden, so das Landesarbeitsgericht weiter, dass auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nunmehr die tariflichen Ausschlussfristen gelten. Denn bei diesem Anspruch handele es sich um eine reine Geldforderung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16192
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