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Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die fristlose Kündigung eines Angestellten eines Einkaufs- und Getränkemarkts wegen Diebstahls von Zigaretten bestätigt. Viedeoaufnahmen einer Überwachungskamera zeigten den Angestellten, wie er einen Eimer mit Zigarettenstangen befüllt und diesen dann im hinteren Bereich des Getränkemarktes an eine andere Person übergibt.
Die beklagte Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt einen Einkaufs- und Getränkemarkt in Bösingfeld. Dort war der 32jährige Kläger als Assistent der Geschäftsleitung beschäftigt. Im Getränkemarkt befinden sich Videokameras, die auf den Kassenbereich und den Warenbereich gerichtet sind.
Die Arbeitgeberin wirft dem Kläger vor, er habe im Februar 2013 eine Neonröhre gewechselt und dabei den Blickwinkel der Kamera verändert, die auf den Kassenbereich gerichtet war. Er habe auch einen Karton auf den Kassenbereich gestellt, um die verbleibende Sicht der Kamera weiter zu beschränken. Anschließend habe er einen Eimer hinter die Kasse gestellt. Den Eimer habe er mit Zigarettenstangen befüllt, die er aus dem verschließbaren Aufbewahrungscontainer entnommen habe. Den Eimer habe er dann mit Papiermüll und einer Einkaufstüte abgedeckt. einige Minuten später habe er den Eimer in den hinteren Bereich des Getränkemarktes gebracht. Dort habe er die
Nachdem die Arbeitgeberin am nächsten Tag die Videoaufnahmen sichtete, erstattete sie Anzeige gegen den Kläger. Sie sprach außerdem eine
Das Arbeitsgericht hat das Videomaterial angesehen und die Klage abgewiesen. Die
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Berufung des Klägers gegen das arbeitsgerichtliche Urteil zurückgewiesen. Damit steht fest, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 17951
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