wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13.08.2009
16 Sa 1045/08 -

Gemeindereferentin unterliegt im Rechtsstreit mit dem Erzbistum wegen Residenzpflicht

Gericht ließ offen, ob die in der KAVO geregelte Residenzpflicht wirksam ist

Eine Gemeindereferentin, die Klägerin bei ihrer Versetzung in den anderen Pastoralverbund ausdrücklich schriftlich ihr Einverständnis erklärt hatte, ihren Wohnsitz dort zu nehmen, ist mit ihrer Klage gegen diese Residenzpflicht untelegen. Das LAG Hamm konnte daher offen lassen, ob die in der KAVO geregelte Residenzpflicht unwirksam ist, wie zuvor das Arbeitsgericht angenommen hatte.

Die Klägerin steht seit neun Jahren bei dem beklagten Erzbistum in einem Arbeitsverhältnis als Gemeindereferentin. Auf das Arbeitsverhältnis findet die kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) Anwendung. Nach dieser sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst, zu denen auch die Gemeindereferentinnen gehören, verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers den Wohnsitz in der Einsatzgemeinde zu nehmen. Die Klägerin war zunächst in einem Pastoralverbund tätig, in dem sie mit ihrer Familie auch ein Hausgrundstück erworben hatte. Zum 01.05.2007 wurde sie auf eigenen Wunsch in einen anderen Pastoralverbund versetzt, der circa 8 km von ihrem Wohnsitz entfernt liegt. Da sie dem Verlangen des Erzbistums, ihren Wohnsitz im Gebiet des Pastoralverbundes zu nehmen, bis 30.10.2007 nicht nachkam, wurde sie am 19.11.2007 abgemahnt. Mit ihrer beim Arbeitsgericht Paderborn erhobenen Klage hat sich die Klägerin gegen die Abmahnung gewandt und außerdem die grundsätzliche Feststellung, begehrt nicht an die Residenzpflicht gebunden zu sein. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung des Erzbistums.

Vorher der Versetzung ausdrücklich zugestimmt

Das LAG Hamm hat das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn abgeändert und die Klage abgewiesen. Nachdem das Erzbistum die Berufung wegen der Abmahnung zurückgenommen hat, war nur noch über die grundsätzliche Verpflichtung der Klägerin, ihren Wohnsitz in der Einsatzgemeinde zu nehmen, zu entscheiden. Diese Frage hat das Landesarbeitsgericht Hamm bejaht. In der mündlichen Verhandlung vor der Berufungskammer hatte sich nämlich erstmals herausgestellt, dass die Klägerin bei ihrer Versetzung in den anderen Pastoralverbund ausdrücklich schriftlich ihr Einverständnis erklärt hatte, ihren Wohnsitz dort zu nehmen. Ob die in der KAVO geregelte Residenzpflicht unwirksam ist, wie das Arbeitsgericht angenommen hatte, konnte von der Berufungskammer deswegen offen gelassen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2009
Quelle: ra-online, LAG Hamm

Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Paderborn, Urteil
    [Aktenzeichen: 2 Ca 118/08]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Hamm_16-Sa-104508_Gemeindereferentin-unterliegt-im-Rechtsstreit-mit-dem-Erzbistum-wegen-Residenzpflicht~N8300

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8300 Dokument-Nr. 8300

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.