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Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass Oster- und Pfingstsonntag hohe Feiertage im Sinne von § 4 MTV sind und daher Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, Anspruch auf einen erhöhten Tarifzuschlag haben.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war seit 1998 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Backwarenindustrie beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der
Bis einschließlich 2016 zahlte die
Die Klage hatte vor dem Landesarbeitsgericht Erfolg. Auch wenn
Die
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2019
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Düsseldorf
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Dokument-Nr. 27321
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