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Der tarifliche Ausschluss eines Arbeitnehmers in passiver Altersteilzeit von der Zahlung einer einmaligen Inflationsausgleichsprämie ist rechtlich möglich. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah in dem Fall eines Arbeitnehmers eines Unternehmens in der Energiewirtschaft keine unzulässige Altersdiskriminierung.
Der Kläger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens der Energiewirtschaft. Er befindet sich in der für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2026 vereinbarten
Die Klage auf Zahlung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro in der Passivphase der
Die Inflationsausgleichsprämie ist in der Ausgestaltung des TV IAP ein arbeitsleistungsbezogener Vergütungsbestandteil. Auf ihn besteht nicht deshalb ein Anspruch, weil die Inflation auch Beschäftigte in der Passivphase trifft. Auf einen Vergleich der persönlichen Betroffenheit von der Inflation in der aktiven und passiven Phase der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2024
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33804
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