wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 02.08.2018
52 O 365/17 -

Fluggesellschaft easyJet muss Kunden über schwankende Preise bei Gepäckbuchungen informieren

Zusatzkosten müssen auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden

Die Fluggesellschaft easyJet muss ihre Kunden künftig darüber in Kenntnis setzen, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können. Dies ergibt sich aus einem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte easyJet Fluggäste bislang in den Online-Gepäckinformationen zwar darüber informiert, dass die Preise für das aufzugebende Gepäck je nach Strecke und Ort der Buchung (im Internet oder am Flughafen) variieren können. Es fehlte allerdings die wichtige Information, dass sich der bei Flugbuchung angegebene Gepäckpreis auch in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Buchung verändern kann. Das hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg festgestellt, nachdem sie Verbraucherbeschwerden auf den Grund gegangen war. Nach Art. 23 der EU-Verordnung 1008/2008 müssen Fluggesellschaften Zusatzkosten wie jene für das aufzugebende Gepäck auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitteilen. Hierauf bezog sich die Verbraucherzentrale bei ihrer Klage.

Fluggesellschaft muss auf mögliche Änderung von Gepäckpreisen bei späterer Zubuchung hinweisen

Nach dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin muss die Fluggesellschaft nun ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können.

Schwankung des Gepäckpreises weiterhin möglich

Bei easyJet bleibt eine Schwankung des Gepäckpreises auch nach dem Urteil möglich, je nachdem, wann man das Gepäck (zu)bucht. Zumindest aber muss die Airline nun direkt während des Flugbuchungsvorgangs informieren, dass sich der aktuell angegebene Preis für das aufzugebende Gepäck bei nachträglichen Zubuchungen verändern kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Berlin_52-O-36517_Fluggesellschaft-easyJet-muss-Kunden-ueber-schwankende-Preise-bei-Gepaeckbuchungen-informieren~N26370

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26370 Dokument-Nr. 26370

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.