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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Rimonabant nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden darf und damit eine entsprechende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt.
Das
Auch die vom Hersteller eingelegte Beschwerde bei dem Landessozialgericht Berlin- Brandenburg hatte keinen Erfolg. In der mündlichen Begründung seiner Entscheidung auf die Verhandlung vom 27. Februar 2008 hat das Gericht ausgeführt, das
Von der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht nur der Abmagerung, der Zügelung des Appetits und der Regulierung des Körpergewichts dienende
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2008
Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 5686
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