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Werden Schwerbehinderte von einer Dienststelle an eine mit der Agentur für Arbeit gebildete gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) zugewiesen, sind sie weiterhin als von der Dienststelle beschäftigte schwerbehinderte Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.
Das
Das Arbeitsgericht hat den Freistellungsantrag für begründet gehalten. Die Zuweisung an eine gemeinsame Einrichtung erfolgt lediglich befristet und kann zudem vorfristig beendet werden. Die zugewiesenen Beschäftigten scheiden deshalb nicht endgültig aus den Diensten des Bezirksamtes aus und sind weiterhin mitzuzählen. Etwas anderes gilt nur bei einem endgültigen Ausscheiden aus der Arbeitsorganisation der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 15401
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