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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit während der ersten beiden Lebensjahre nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stellte in seiner Entscheidung fest, dass sich der Kläger während des dritten Lebensjahres des Kindes in
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 26844
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