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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Anträge des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zur Feststellung fehlender Tariffähigkeit der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen. Im Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) haben sich private Pflegeunternehmen zusammengeschlossen. Daneben bestehen weitere Arbeitgeberverbände der Pflegebranche, unter anderem die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Die Gewerkschaft ver.di hat am 1. Februar 2021 mit dem BVAP einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche abgeschlossen. Angestrebt wurde eine Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages nach § 7 a Arbeitnehmer-Entsendegesetz, zu der es wegen der fehlenden Zustimmung der Caritas nicht kam.
Mit seinem noch während der Auseinandersetzungen über die mögliche Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrages beim Landesarbeitsgericht eingereichten Antrag hat der AGVP eine fehlende
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, Voraussetzung für die
Daher habe eine etwa fehlende Durchsetzungskraft von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2021
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30737
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