wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2022
2 SHa-EhRi 7013/22 -

Einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters aufgrund Prozesssituation begründet keine grobe Pflichtverletzung

Keine Enthebung des Richters aus seinem Amt

Kommt es aufgrund der Prozesssituation zu einem einmaligen Lachen eines ehrenamtlichen Richters begründet dies keine grobe Pflichtverletzung, welche eine Enthebung von seinem Amt nach sich ziehen kann. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin im Jahr 2022 wegen der Abgabe einer sogenannten Konfliktmineraliendeklaration kam es zu einem einmaligen Lacher eines ehrenamtlichen Richters. Der Lacher geschah im Zusammenhang mit dem Begriff "Blutdiamant" und der wiederholten Forderung des Anwalts der Beklagten, dass die Vorsitzende Richterin ihn anzusehen habe. Neben dem ehrenamtlichen Richter hatten auch andere Verfahrensbeteiligte gelacht. Der Anwalt der Beklagten sah in dem Lachen eine grobe Pflichtverletzung des ehrenamtlichen Richters und lehnte ihn deshalb wegen Befangenheit ab.

Kein Vorliegen einer groben Amtspflichtverletzung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied gegen die Beklagte. Der ehrenamtliche Richter sei nicht seines Amtes zu entheben, da eine grobe Amtspflichtverletzung nicht vorliege. Er habe zwar gelacht. Eine Beharrlichkeit der Pflichtverletzung des seit 2019 berufenen ehrenamtlichen Richters oder gar eine verfassungsfeindliche Gesinnung sei aber nicht zu erkennen. Die Prozesssituation sei Auslöser für das pflichtwidrige Lachen gewesen und keine Ablehnung in Form eines Auslachen der berechtigten Forderung nach Deklaration von Rohstoffen, die unter menschenunwürdigen Umständen gewonnen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2023
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Berlin-Brandenburg_2-SHa-EhRi-701322_Einmaliges-Lachen-eines-ehrenamtlichen-Richters-aufgrund-Prozesssituation-begruendet-keine-grobe-Pflichtverletzung~N32661

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32661 Dokument-Nr. 32661

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.