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Kommt es aufgrund der Prozesssituation zu einem einmaligen Lachen eines ehrenamtlichen Richters begründet dies keine grobe Pflichtverletzung, welche eine Enthebung von seinem Amt nach sich ziehen kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin im Jahr 2022 wegen der Abgabe einer sogenannten Konfliktmineraliendeklaration kam es zu einem einmaligen Lacher eines ehrenamtlichen Richters. Der Lacher geschah im Zusammenhang mit dem Begriff "Blutdiamant" und der wiederholten Forderung des Anwalts der Beklagten, dass die Vorsitzende
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied gegen die Beklagte. Der ehrenamtliche Richter sei nicht seines Amtes zu entheben, da eine grobe Amtspflichtverletzung nicht vorliege. Er habe zwar gelacht. Eine Beharrlichkeit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2023
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32661
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