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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn und die Berechnungsgrundlage für vereinbarte Zuschläge entschieden.
Der Entscheidung zugrunde liegt ein arbeitsvertraglich vereinbarter Stundenlohn der Klägerin von weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. Weiter ist mit der Klägerin – ebenso wie mit zahlreichen weiteren Beschäftigten im Betrieb – im Arbeitsvertrag eine
Hiergegen wandte sich die Klägerin machte und geltend, dass ihr die Sonderzahlungen weiter zusätzlich zu einem Stundenlohn von 8,50 Euro zustünden. Der gesetzliche
Dem ist das Landesarbeitsgericht – unter Hinweis auf die Bedeutung der im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen – nur bezüglich der
Die vertraglich geregelten Mehrarbeits-, Sonntags- und
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 22149
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