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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.02.2019
16 Sa 983/18 -

Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern: Als freie Mitarbeiterin tätige ZDF-Reporterin hat keinen Anspruch auf höheren Lohn

Tatsächliche Hinweise für Benachteiligung bei der Vergütung wegen des Geschlechts nicht ausreichend vorgetragen

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die Ansprüche einer Reporterin des ZDF wegen einer behaupteten geschlechts­bezogenen Ungleichbehandlung bei der Vergütung zurückgewiesen und damit die vorausgegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt.

Die Klägerin - eine Reporterin des ZDF - hatte geltend gemacht, dass sie in einem Arbeitsverhältnis zu der beklagten Sendeanstalt stehe und wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre vergleichbaren männlichen Kollegen erhalte. Sie machte in diesem Zusammenhang Auskunft über die Vergütung weitere Mitarbeiter verlangt sowie Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend.

Reporterin steht als freie Mitarbeiterin kein Auskunftsanspruch nach § 10 Entgelttransparenzgesetz zu

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat angenommen, dass die Klägerin zu keiner Zeit als Arbeitnehmerin, sondern als freie Mitarbeiterin beschäftigt worden sei. Sie habe keine ausreichenden tatsächlichen Hinweise für eine Benachteiligung bei der Vergütung wegen ihres Geschlechts vorgetragen und könne deshalb weder eine weitere Vergütung noch eine Entschädigung oder Schadenersatz fordern. Der Klägerin stehe als freie Mitarbeiterin kein Auskunftsanspruch nach § 10 Entgelttransparenzgesetz zu.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)

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