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Hält eine Schwangere ein Nutzerprofil bei XING vor, spricht dies nicht für einen Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot. Das bloße Interesse an einem Jobwechsel widerspricht nicht dem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab. Aufgrund des Nutzerprofils auf
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied zu Gunsten der Arbeitnehmerin und hob daher die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf. Ihr stehe ein Anspruch auf Vergütung bei
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts stelle das Vorhandensein eines Nutzerprofils bei
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25283
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