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Wird die Kündigung eines Arbeitnehmers im zeitlichen Zusammenhang mit seiner Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Kündigung aus Anlass der Erkrankung. Der Arbeitgeber ist daher gemäß § 8 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) zur Entgeltfortzahlung über den Kündigungszeitpunkt hinaus verpflichtet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang Juli 2016 begann ein Schlosser seine Tätigkeit bei einem Fuhrbetrieb. Die
Das Arbeitsgericht Cottbus bejahte einen Anspruch auf
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und verwies auf die Begründung des Arbeitsgerichts. Zwar ende die Pflicht zur
Ist die Kündigungen in zeitlich engem Zusammenhang zur angezeigten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27385
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