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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube eingestellt hat, für unwirksam erachtet. Es hat das Arbeitsverhältnis jedoch auf Antrag des Landes Berlin zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31.03.2022 gegen Zahlung einer Abfindung von etwa 72.000 EUR aufgelöst.
Ein Lehrer des Landes Berlin hat im Juli 2021 als Stellungnahme zur Impfpolitik der Bundesregierung auf YouTube ein
Der Lehrer sieht in dem
Mit einem weiteren, im Juli 2022 veröffentlichten
Ergänzend zu den Kündigungen hat das Land Berlin in beiden Instanzen des gerichtlichen Verfahrens für den Fall der
Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Klage des Lehrers abgewiesen und die erste
Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts abgeändert und die außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls für
Das Landesarbeitsgericht hat das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2023
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33002
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