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Löscht ein Arbeitnehmer im Anschluss eines Gesprächs über den Wunsch des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in erheblichem Umfang Daten, so rechtfertigt diese erhebliche Pflichtverletzung die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2019 fand ein Gespräch zwischen einem
Das Arbeitsgericht Stuttgart verneinte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Jedoch sei das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung beendet worden, da der
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der Beklagten. Die
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei dem Kläger auch ein erheblicher Verschuldensvorwurf zu machen. Er habe nicht versehentlich über 3.300
Für unerheblich hielt das Landesarbeitsgericht, ob das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2020
Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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