wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.06.2016

Berliner Imam zu Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt

Umfassendes Geständnis und Aufklärungshilfe haben strafmildernder Wirkung

Das Kammergericht hat den 30-jährigen Gadzhimurad K. wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) und wegen der Billigung von Straftaten durch den IS zu einer Gesamt­freiheits­strafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Berliner Kammergerichts habe der Angeklagte am 18. Januar 2015 als Administrator des Online-Portals "Shamtoday" ein Video mit dem Titel "Härte im Jihad" hochgeladen, in dem er der Terrororganisation IS huldigte. Der Angeklagte habe darin "mit viel Leidenschaft und Pathos" den Vortrag eines Islamgelehrten auf russischer Sprache in Form einer Predigt vorgetragen und so unmissverständlich öffentlich dazu aufgerufen, sich dem bewaffneten Kampf der Terrororganisation IS anzuschließen. Ferner habe er am 19. Mai 2015 dem russischsprachigen Online-Magazin Meduza.io ein Interview gegeben, in dem er die grausame Tötung eines gefangenen jordanischen Piloten und eines in Syrien gefangengenommenen US-amerikanischen Journalisten durch den IS religiös zu rechtfertigen gesucht habe. Durch seine eindeutigen Aussagen zu den öffentlichen Hinrichtungen habe der Angeklagte diese brutalen Gräueltaten gebilligt. Der Angeklagte, der in Berlin auch als Imam aufgetreten sei, habe seine über Jahre aufgebaute Autorität vor allem in der russischsprachigen Islamistenszene in Berlin dazu genutzt, neue Kämpfer zur Errichtung eines islamistischen Gottesstaates zu werben. Dabei habe er sich selbst als "Informationskrieger" bezeichnet.

Umfassendes Geständnis hat strafmildernder Wirkung - Anzeichen für verminderte Schuldunfähigkeit jedoch nicht erkennbar

Die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten setzt sich aus Einzelstrafen von zwei Jahren und drei Monaten für das Werben von Mitgliedern oder Unterstützern für eine ausländische terroristische Vereinigung (§ 129 a Abs. 5 S. 2 i.V.m. § 129 a Abs. 1, § 129 b Abs. 1 StGB) sowie einem Jahr für das Billigen von Straftaten (§ 140 Nr. 2 i.V.m § 126 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zusammen. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das umfassende Geständnis sowie die Aufklärungshilfe des Angeklagten als strafmildernd. Ferner sei positiv gewertet worden, dass der Angeklagte in seinem letzten Wort vor Gericht von seinen Taten glaubhaft Abstand genommen habe. Gründe für die Annahme verminderter Schuldfähigkeit sah das Gericht nicht und folgte damit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2016
Quelle: Kammergericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin__Berliner-Imam-zu-Freiheitsstrafe-von-zwei-Jahren-und-sechs-Monaten-verurteilt~N22760

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22760 Dokument-Nr. 22760

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.