kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Will der Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aussprechen, muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Mieter der erforderliche Zahlungsverzug vorliegen. Eine zu früh ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Mieter in Berlin wurde im Februar 2018 fristlos gekündigt, da er mit der Miete für Januar und Februar 2018 in Verzug war. Die Vermieterin gab an, das Kündigungsschreiben am Montag, dem 05.02.2018, gegen 15.40 Uhr in den Briefkasten des Mieters eingeworfen zu haben. Fraglich war nun, wann dem Mieter die Kündigung zugegangen ist. Denn der 05.02.2018 war der dritte Werktag im Monat, so dass an diesem Tag noch die Miete für Februar 2018 fristgerecht gezahlt werden konnte.
Das Kammergericht Berlin hielt die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_8-U-13218_Unwirksamkeit-einer-zu-frueh-ausgesprochenen-Kuendigung-wegen-Zahlungsverzugs~N27952
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27952
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.