wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.07.2011
5 U 193/10 -

Kammergericht: Bewertungsportal muss eingesandte Hotelbewertungen vor Veröffentlichung nicht auf Richtigkeit überprüfen

Klage eines Hotelbetreibers gegen kritische Behauptungen auf Internet-Hotel-Bewertungsplattform gescheitert

Ein Bewertungsportal im Internet ist nicht verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit von eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung anzustellen. Darüber hinaus muss das Bewertungsportal dem betroffenen Tourismusunternehmen auch nicht vor der Veröffentlichung einer negativen Bewertung die Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben. Dies entschied das Kammergericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall versuchte die Betreiberin eines Hotels und Hostels in Berlin, einem Schweizer Bewertungsportal für Reiseleistungen die künftige Veröffentlichung bestimmter kritischer Nutzerbehauptungen über das Hostel gerichtlich untersagen zu lassen.

Schlechte Kritiken für Hotel durch Internet-Bewertungs-Portal

Eine Benutzerin des Internet-Bewertungs-Portals hatte im Juli 2010 auf der Plattform unter der Überschrift „Für 37,50 € pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen“ unter anderem behauptet, die Zimmer und Betten seien mit Bettwanzen befallen. Eine Mitarbeiterin habe erklärt, dies komme schon mal vor. Die verseuchten Zimmer seien erst auf mehrmalige telefonische Nachfrage geschlossen worden. Auf Beanstandung der Hotelbetreiberin hatte das Reisebüro diese Behauptungen im Internet gesperrt und erklärt, sie werde sie nicht wieder online stellen.

Landgericht verneint Untersagung der bereits offline gestellten Beiträge per einstweiliger Verfügung

Das Landgericht Berlin hat den Antrag zurückgewiesen, der Betreiberin der Internetseite die künftige Verbreitung dieser und anderer Behauptungen im Wege einer einstweiligen Verfügung zu untersagen. Sie sei ihren Pflichten hinreichend nachgekommen, indem sie die negative Bewertung auf die nachträgliche Beschwerde hin offline gestellt habe.

Tourismusunternehmen kann durch Beschwerden im Einzelfall Überprüfung und vorläufige Abschaltung von Bewertung bewirken

Dem ist das Kammergericht im Berufungsverfahren gefolgt: Das Bewertungsportal als Teledienstanbieter sei nicht verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung anzustellen. Eine Vorabprüfung sei auch nicht im Hinblick auf die Gefahren geboten, die durch ein Bewertungsportal mit der Möglichkeit, sich anonym zu äußern, entstünden. Die Vielzahl von Bewertungen erlaube es dem Benutzer des Portals, Einzelstimmen kritisch einzuordnen und „Ausreißer“ zu erkennen. Ferner sei ein Schutz des bewerteten Tourismusunternehmens durch die Möglichkeit gewährleistet, durch eine Beschwerde eine Überprüfung und vorläufige Abschaltung der Bewertung zu bewirken. Ins Gewicht falle zusätzlich die in den Nutzungsbedingungen enthaltene Verpflichtung, keine vorsätzlich oder fahrlässig unwahren Inhalte ins Netz einzustellen. Das Bewertungsportal sei auch nicht gehalten, vor der Veröffentlichung einer negativen Bewertung dem betroffenen Tourismusunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu zu geben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2011
Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 21.10.2010
    [Aktenzeichen: 52 O 229/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2011, 763Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2011, Seite: 763
  • ITRB 2011, 254Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB), Jahrgang: 2011, Seite: 254
  • MMR 2012, 35Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2012, Seite: 35

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/KG-Berlin_5-U-19310_Kammergericht-Bewertungsportal-muss-eingesandte-Hotelbewertungen-vor-Veroeffentlichung-nicht-auf-Richtigkeit-ueberpruefen.news12102.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12102 Dokument-Nr. 12102

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.