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Fehlen im Impressum eines Internethändlers Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so stellt dies kein Bagatellverstoß vor. Eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen liegt vor. Ein Recht zur Abmahnung besteht daher. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mahnte ein Mitbewerber einen Autohändler ab, weil dieser es unterließ auf seiner Internetpräsenz Angaben zum
Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten des Mitbewerbers. Er habe einen Anspruch auf Erstattung der
Ein Anspruch auf Unterlassung habe dem Mitbewerber zugestanden, da der Autohändler durch das Weglassen der Angaben zum
Das Kammergericht folgte weiterhin nicht der Ansicht des Landgerichts, wonach keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2013
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15625
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