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Das Kammergericht Berlin hält es für verfassungswidrig, dass ein Kind, das mittels künstlicher Befruchtung von einer in gleichgeschlechtlicher Ehe lebenden Mutter geboren wurde, nur einen rechtlichen Elternteil hat. Das Gericht hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier in Berlin wohnhaften Frauen, brachte eine der Frauen im Jahr 2020 Zwillinge zur Welt. Die Schwangerschaft wurde mittels künstlicher Befruchtung und einer Samenspende im Sinne von § 1600 d Abs. 4 BGB erreicht. Nachfolgend beantragte die Ehefrau der Mutter beim Standesamt die Eintragung als Elternteil. Da das Standesamt dies ablehnte, beantragte die Ehefrau beim Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg die Feststellung der
Das Kammergericht Berlin setzte das Verfahren aus und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. Nach Auffassung des Kammergerichts sei es
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2021
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30187
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