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Kammergericht Berlin, Entscheidung vom 11.05.2006
27 U 131/05 -

Riesenflughund Kasimir muss Berliner Artenschutz Team (BAT) verlassen

Das Kammergericht wies die Berufung des Berliner Artenschutz Teams BAT zurück, mit der sich der Verein gegen seine Verurteilung zur Herausgabe eines indischen Riesenflughundes gewendet hatte. Der Flughund "Kasimir" befindet sich seit August 2004 im Fledermauskeller der Spandauer Zitadelle und wird dort von dem Verein versorgt.

Das Gericht geht davon aus, dass die Klägerin 2002 Eigentümerin des Flughundes geworden ist. Weder eine Beschlagnahme durch das Bezirksamt Wedding im Jahr 1993 noch eine erneute Beschlagnahme durch das Bezirksamt Mitte im Jahr 2004 hätten dazu geführt, dass das Land Berlin Eigentümer des Tieres geworden sei. Der Flughund müsse daher vom Berliner Artenschutz Team an die Klägerin herausgegeben werden. Der Verein kann sich nicht darauf berufen, dass ihm eine Verfügung des Bezirksamtes Spandau vom Oktober 2005 vorliegt, nach der Kasimir nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgegeben werden darf. Für die Frage, wer Eigentümer des Flughundes ist, sei die öffentlich-rechtliche Verfügung nicht maßgeblich. Unabhängig von der Eigentumsfrage sei die artgerechte Unterbringung des Tieres hingegen eine Sache der zuständigen Behörden.

Das Gericht wies weiter den Anspruch des Vereins auf Ersatz von Kosten für die Unterbringung und Versorgung des Flughundes zurück. Diese Kosten können von der Eigentümerin nicht verlangt werden, weil sie sich seit Oktober 2004 um die Rückgabe Kasimirs bemüht habe.

Vorinstanz

Landgericht Berlin, AZ 35 O 129/05

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/06 des KG vom 11.05.2006

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