wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 31.01.2018
26 W 57/16 -

Kein Alleinerbe trotz Benennung als "Haupterbe" in Testament

Testament wendet weiteren als "Erben" bezeichneten Personen Vermögen in Quoten zu

Wird eine Person in einem Testament als "Haupterbe" bezeichnet, jedoch zugleich weiteren ebenfalls als "Erben" bezeichneten Personen das Vermögen in Quoten zugewiesen, so ist sie nicht Alleinerbe. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte im August 2016 ein als im Testament des Erblassers benannter "Haupterbe" die Erteilung eines Erbscheins, welches ihn als Alleinerben ausweisen sollte. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gab dem statt. Damit war jedoch eine weitere im Testament bedachte Person nicht einverstanden. Sie führte an, dass der Erblasser durch das Testament sein Vermögen nach Quoten von 5 bis 20 % unter insgesamt 10 Personen aufteilte. Sämtliche Bedachte wurden dabei wiederholt als "Erbe" genannt. Die Person legte daher die Beschwerde ein.

Keine Alleinerbenstellung des "Haupterben"

Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten des Beschwerdeführers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der als "Haupterbe" bezeichnete Antragsteller sei nicht Alleinerbe des Erblassers geworden. Es sei vielmehr neben weiteren Bedachten Miterbe (§ 2087 Abs. 1 BGB). Die Benennung als "Haupterbe" sei unbeachtlich, da es bei der Auslegung eines Testaments nicht allein auf den Wortlaut ankomme. Entscheidend sei, dass neben dem Antragsteller auch weitere Personen das Vermögen des Erblassers in Quoten erhalten sollen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Beschluss vom 06.09.2016
    [Aktenzeichen: 62 VI 796/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2018, 199Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 199

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/KG-Berlin_26-W-5716_Kein-Alleinerbe-trotz-Benennung-als-Haupterbe-in-Testament.news26891.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26891 Dokument-Nr. 26891

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.