wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.02.2021
25 U 160/19 -

Anscheinsbeweis bei Unfall wegen Fahr­streifen­wechsels setzt nicht Vollendung des Fahr­streifen­wechsels voraus

Sorgfalts­anforderungen beim Fahrstreifenwechsel beginnt mit Verlassen des Fahrstreifens

Der sich aus einem Verkehrsunfall bei einem Fahrstreifenwechsel ergebende Anscheinsbeweis setzt nicht voraus, dass der Fahrstreifenwechsel vollendet ist. Die Sorgfalts­anforderungen bei einem Fahrstreifenwechsel gemäß § 7 Abs. 5 StVO gelten bereits ab Verlassen des - gegebenenfalls auch nicht markierten - Fahrstreifens. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrzeugführer erhob im Jahr 2018 vor dem Landgericht Berlin Klage auf Zahlung von Schadensersatz gegen einen anderen Fahrzeugführer und dessen Haftpflichtversicherung. Hintergrund dessen war ein Verkehrsunfall, der sich dadurch ereignet hatte, dass der Beklagte mit seinem Fahrzeug den linken Fahrstreifen nach rechts verließ und dort mit dem Fahrzeug des Klägers zusammenstieß. Dem Kläger war eine Vermeidung der Kollision aufgrund der kurzen Reaktionszeit nicht mehr möglich gewesen. Nachdem das Landgericht seine Entscheidung getroffen hatte, musste das Kammergericht Berlin als Berufungsinstanz über den Fall entscheiden.

Unfall bei Fahrstreifenwechsel spricht für Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen

Das Kammergericht Berlin entschied, dass dem Beklagten die alleinige Haftung für den Verkehrsunfall treffe. Es spreche der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte beim Fahrstreifenwechsel die Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO nicht beachtet habe. Für den Anscheinsbeweis sei es unerheblich, dass der Fahrstreifenwechsel noch nicht vollständig vollzogen war als es zur Kollision kam. Die Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO beginnen bereits mit dem Verlassen des - gegebenenfalls auch nicht markierten - Fahrstreifens.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2021
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_25-U-16019_Anscheinsbeweis-bei-Unfall-wegen-Fahrstreifenwechsels-setzt-nicht-Vollendung-des-Fahrstreifenwechsels-voraus~N30072

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30072 Dokument-Nr. 30072

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.