wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 31.05.2007
24 W 276/06 -

Wohnungseigentümer darf Eigentumswohnung nicht an Feriengäste vermieten

Gewerbliche kurzzeitige Vermietung ist keine Wohnungsnutzung

Einem Wohnungseigentümer ist es nicht erlaubt, seine Wohnung an ständig wechselnde Feriengäste zu vermieten. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall bot der Eigentümer einer Berliner Wohnung diese im Internet tage- und/oder wochenweise zur Vermietung an. Nach Auskunft aus dem Gewerberegister betrieb er eine gewerbsmäßige Zimmervermittlung und beschäftigte auch eine Angestellte, die ankommende Gäste begrüßte, deren Kontaktdaten notierte, den Schlüssel übergab und bei der Abreise wieder entgegennahm sowie die Wohnung reinigte.

Gegen die laufende Vermietung wehrten sich andere Wohnungseigentümer. Sie fühlten sich in ihrem Wohlbefinden gestört und sahen die Sicherheit im Haus beeinträchtigt. Das Kammergericht gab ihnen Recht und untersagte die dem Wohnungseigentümer, sein Sondereigentum zukünftig gewerblich tage- und/oder wochenweise an Feriengäste zu überlassen.

Eine derartige Nutzung der Wohnung sei nicht mit der in der Teilungserklärung festgeschriebenen Wohnungsnutzung vereinbar. Die in Frage stehende Vermietungspraxis sei nicht mehr vom Vermietungsrecht des Eigentümers gedeckt, wenn sie als eine selbständige, vom Gewinnstreben getragene Beteiligung am allgemeinem wirtschaftlichen Verkehr erscheine. Die bloße Nutzung des Vermögens trete hier zurück. Die gewerbliche Nutzung der Wohnung durch Vermietung an ständig wechselnde Personen beeinträchtige die Wohnungseigentümer mehr als eine normale Nutzung zu Wohnzwecken.

Wohnungsnutzung ist auf Dauer angelegt

Das Gericht sah in der Vermietungspraxis einen pensionsartigen Betrieb. Ein solcher bringe üblicherweise weitergehende Beeinträchtigungen mit sich, z.B. durch einen ständigen Besucherwechsel und einen unüberschaubaren Personenkreis. Hierdurch erhöhe sich die Anonymität zwischen den Nachbarn und verringere sich das Sicherheitsgefühl. Die höhere Fluktuation sei auch mit einer stärkeren Beanspruchung des Gemeinschaftseigentums verbunden. Dagegen unterscheide sich eine Wohnungsnutzung zu Wohnzwecken, denn sie sei grundsätzlich auf Dauer angelegt und durch denselben Nutzer geprägt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2007
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/KG-Berlin_24-W-27606_Wohnungseigentuemer-darf-Eigentumswohnung-nicht-an-Feriengaeste-vermieten.news4854.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4854 Dokument-Nr. 4854

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.