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Das Kammergericht hat entschieden, dass die GEMA gegenüber den klagenden Künstlern ab dem Jahr 2010 nicht berechtigt ist, die diesen als Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um sogenannte Verlegeranteile zu kürzen.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, wie Einnahmen aus Nutzungsrechten für Urheberrechte zu verteilen sind. Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Ausschüttung für Nutzungen von Urheberrechten übertragen und fortgeführt. Danach dürfe die
Etwas anderes könne zwar gelten, wenn die Urheber zugunsten der
Das Kammergericht verurteilte die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2016
Quelle: Kammergericht/ra-online
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Dokument-Nr. 23435
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