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Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.09.2011
23 U 178/09 -

Unzulässige Nutzungsbeschränkung in den Geschäftsbedingungen von iTunes

Kunden dürfen durch Einschränkung der gesetzlichen Rechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht benachteiligt werden

Die Klausel in den Geschäftsbedingungen der Apple-Tochter iTunes, nach der Käufer von Musikdateien allen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, die gesetzlich zulässig sind, ist unwirksam. Dies entschied das Kammergericht Berlin.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob die Verbraucherzentrale Bundesverband Klage gegen die Apple-Tochter iTunes, da sie die Klausel in den Geschäftsbedingungen "Der Weitervertrieb, die Weitergabe, die Übertragung oder die Unterlizensierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet" für unwirksam hielt.

Klausel in den Geschäftsbedingungen verstößt gegen das Transparenzgebot

Das Kammergericht in Berlin gab der Klage statt. Durch diese Formulierung werde die Rechtslage für den Käufer einer Musikdatei undurchschaubar, monierten die Richter. Die Klausel bedeute, dass dem Käufer auch Nutzungsrechte entzogen würden, die ihm nach dem Urheberrecht erlaubt seien. So eine Einschränkung gesetzlicher Rechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen sei prinzipiell möglich - allerdings nur, wenn der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt werde. Der Kunde könne aber nicht wissen, welche Beschränkung seiner gesetzlichen Rechte iTunes als unangemessene Benachteiligung ansehe und vom generellen Verbot ausnehmen wolle. Er könne gar nicht mehr erkennen, was ihm erlaubt sei und was ihm verboten werden solle. Damit verstoße die Klausel gegen das Transparenzgebot, das den Anbieter dazu verpflichte, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner so klar und durchschaubar wie möglich zu beschreiben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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