wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.09.2007
22 U 224/06 -

Vollbremsung nach Anfahren an Ampel - Notwendiger Sicherheitsabstand beim Anfahren an Ampel

Wer beim Anfahren auffährt, ist nicht immer schuld

Die an einer Ampel in zweiter Position oder dahinter stehenden Fahrer müssen beim Anfahren ihre Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand nicht sofort so einrichten, dass sie jederzeit wegen eines verkehrsbedingten Bremsens des Vorausfahrenden anhalten können. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die hinteren Fahrer nicht mit einem plötzlichen Anhalten des Vordermannes hätten zu rechnen brauchen, entschied das Kammergericht Berlin.

Im dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der in erster Position Fahrende keinen begründeten Anlass für seine plötzliche Vollbremsung gehabt. Der Fahrer hatte sich mit dem Argument zu entlasten gesucht, dass er an dem Kreuzungsbereich, der nach dem Anfahren an der Ampel zu passieren war, verkehrsbedingt hätte anhalten müssen, um die Verkehrssituation zu überprüfen.

Vollbremsung war unnötig

Dazu befand das Gericht, dass ein kurzer Blick in die angegebene Richtung deutlich effizienter gewesen wäre als ein sofortiges Anhalten. Die Vollbremsung sei zur Überprüfung von Querverkehr nicht nur unnötig gewesen, sondern hätte diesem auch in höchst gefährlicher Weise den Weg verstellen können. Sie sei dem Verkehrsgeschehen in keiner Weise angemessen gewesen. Der dahinter Fahrende habe nicht damit rechnen müssen, dass der Vorausfahrende plötzlich und ohne erkennbaren Grund anhalten würde.

der Leitsatz

1. Im Großstadtverkehr müssen die an einer Lichtzeichenanlage in zweiter Position oder dahinter stehenden Fahrer beim Anfahren ihre Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand nicht sofort so einrichten, dass sie jederzeit wegen eines verkehrsbedingten Bremsens des Vorausfahrenden anhalten können.

2. UPE – Zuschläge sind im Rahmen einer fiktiven Schadensberechnung dann berücksichtigungsfähig, wenn sie in einer markengebundenen Fachwerkstatt an dem Ort, an die Reparatur auszuführen ist, tatsächlich anfallen.

3. Die ohne Einzelnachweis für entsprechende Aufwendungen anzuerkennende allgemeine Unkostenpauschale beträgt 20,00 EUR.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2008
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_22-U-22406_Vollbremsung-nach-Anfahren-an-Ampel-Notwendiger-Sicherheitsabstand-beim-Anfahren-an-Ampel~N6705

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6705 Dokument-Nr. 6705

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.