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Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.05.2007
21 O 4/07, 21 O 10/07, 21 O 11/07 -

Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

Das Landgericht Berlin hat die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin abgewiesen. Die Kläger wollten vom Gericht feststellen lassen, dass die Investitionsbank und das Land verpflichtet seien, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aufgrund des Wegfalls der so genannten Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau entstanden sei und noch entstehen werde.

In der mündlichen Begründung wies das Gericht darauf hin, dass Immobilienfonds, die Subventionen in Anspruch nähmen, grundsätzlich auch das Risiko tragen müssten, dass diese öffentlichen Mittel zukünftig nicht mehr gewährt würden. Die Investitionsbank Berlin habe den Bauherren lediglich für 15 Jahre eine Grundförderung bewilligt. Über die Anschlussförderung für weitere 15 Jahre habe - mit offenem Ergebnis - im Rahmen der verfügbaren Mittel nach dem Auslaufen der Grundförderung entschieden werden sollen. Den Investoren sei diese Regelung bekannt gewesen. Sie könnten sich daher nicht darauf berufen, dass sie bei Gewährung der Grundförderung davon ausgegangen seien, dass ihnen nach Ablauf der Grundförderung auch eine Anschlussförderung bewilligt würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 39/07 des KG Berlin vom 24.05.2007

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