wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 05.03.2010
18 W 2/10 -

KG Berlin: Keine Pfändung syrischer Kunstgegenstände wegen Schmerzensgeldansprüchen

Zwangsvollstreckung von Gegenständen nach Regeln des Völkerrechts ohne Zustimmung Syriens unzulässig

Das Kammergericht Berlin hat ein Antrag auf Pfändung syrischer Kunstgegenstände wegen Schmerzensgeldansprüchen aus dem Anschlag gegen das "Maison de France" abgelehnt.

Ein Opfer des Anschlages vom 27. August 1983 auf das Kulturzentrum „Maison de France“ in Berlin ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, zur Sicherung einer Schmerzensgeldforderung gegen die Arabische Republik Syrien einen dinglichen Arrest über syrische Kunstgegenstände zu bewirken, die in einer Ausstellung in Stuttgart gezeigt werden.

Klärung des Immunitätsschutzes von Kulturgütern durch das Bundesverfassungsgericht nicht erforderlich

Das Kammergericht hat die sofortige Beschwerde gegen eine gleichfalls abschlägige Entscheidung des Landgerichts zurückgewiesen. Die im Eigentum Syriens stehenden Kunstgegenstände dienten hoheitlichen Zwecken, so das Kammergericht. Zweck der Ausstellung „Schätze des alten Syrien – die Entdeckung des Königreichs Qatna“ sei die Darstellung und Verbreitung syrischen Kulturgutes. Nach allgemeinen Regeln des Völkerrechts sei in solchen Fällen die Zwangsvollstreckung in Gegenstände dieses Staates ohne dessen Zustimmung unzulässig. Die mit der Beschwerde verlangte Klärung der Frage durch das Bundesverfassungsgericht, ob Kulturgüter nach Völkergewohnheitsrecht unter Immunitätsschutz ständen, sei nicht erforderlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2010
Quelle: ra-online, KG Berlin

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2010
    [Aktenzeichen: 13 O 48/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_18-W-210_KG-Berlin-Keine-Pfaendung-syrischer-Kunstgegenstaende-wegen-Schmerzensgeldanspruechen~N9323

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9323 Dokument-Nr. 9323

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.