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Der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte darf die Möbel des ausgezogenen Ehegatten nicht eigenmächtig einlagern. Ein Anspruch auf Ersatz der Lagerkosten besteht dann nicht. Der Ehegatte muss vielmehr einen familiengerichtlichen Beschluss herbeiführen, wonach der andere Ehegatte zur Räumung der Möbel aus der Wohnung verpflichtet ist. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Ehefrau im August 2014 aus der gemeinsamen
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg bejahte einen Erstattungsanspruch des Ehemanns und begründete dies damit, dass die Ehefrau durch das Zurücklassen der
Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Ehemann stehe kein Anspruch auf Ersatz der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2018
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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