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Wer mit seinem Auto am Straßenrand parkt, muss beim Aussteigen besondere Vorsicht walten lassen. Nähert sich ein Fahrzeug von hinten und kollidiert aus dem fließenden Verkehr mit der Autotür, muss der Aussteigende den Schaden tragen. Dies entschied das Kammergericht Berlin
Ein Autofahrer öffnete auf der Fahrbahnseite die Tür, um auszusteigen, nachdem bereits seine Frau und die Kinder auf der Bürgersteigseite ausgestiegen waren. Ein hinter ihm fahrendes Müllfahrzeug hatte kurz gehalten und aufgrund des Blickes in den Rückspiegel dachte er, dass er genug Zeit hätte, um auszusteigen. Entgegen seiner Annahme hatte das Müllfahrzeug keinen Müll abgeholt, sondern war direkt wieder angefahren, so dass es gegen Tür des Klägers fuhr. Er wollte den Schaden an der Tür ersetzt bekommen, da er nicht damit habe rechnen können, dass das Müllfahrzeug umgehend wieder losfahren würde.
Vor Gericht scheiterte er aber. Werde beim Aus- oder Einsteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spreche schon der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Schuld ist, der die Tür öffnet. Dem Kläger sei bewusst gewesen, dass ein Müllfahrzeug von hinten heranfahren kann. Er dürfe nicht darauf vertrauen, dass es Müll abhole und diese Tätigkeit soviel Zeit in Anspruch nehmen würde, dass er aussteigen könne. Erst Recht habe er dies nicht aufgrund eines einzigen Blickes in den Rückspiegel annehmen dürfen.
Es komme auch keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8486
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