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Ein Autofahrer ist nicht verpflichtet damit zu rechnen, dass ein Fußgänger, der bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war, bei einer roten Fußgängerampel erneut über die Straße läuft. Er muss sich weder bremsbereit halten noch trifft ihn bei einem Unfall eine Mitschuld. Dies entschied das Kammergericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall ging ein
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz scheiterte er. Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8523
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