wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25.07.2008
12 U 234/07 -

Fußgänger trotz roter Ampel auf der Fahrbahn – Autofahrer trägt keine Mitschuld

Autofahrer muss bei roter Ampel nicht mit Fußgängern rechnen

Ein Autofahrer ist nicht verpflichtet damit zu rechnen, dass ein Fußgänger, der bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war, bei einer roten Fußgängerampel erneut über die Straße läuft. Er muss sich weder bremsbereit halten noch trifft ihn bei einem Unfall eine Mitschuld. Dies entschied das Kammergericht Berlin.

In dem zugrunde liegenden Fall ging ein Fußgänger trotz einer roten Fußgängerampel über die Straße. Als er schon auf der Fahrbahn angekommen war, ging er wieder auf die Busspur zurück, um dann erneut – einem Bus ausweichend – auf die Fahrbahn zu laufen. Nach dem Unfall war der Fußgänger der Meinung, dass den Autofahrer eine Mitschuld – zumindest hinsichtlich der Betriebsgefahr des Fahrzeugs – treffe und klagte.

Fußgänger muss auf Gehweg und nicht auf Fahrbahn ausweichen

Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz scheiterte er. Eine Mitschuld sei dem Fahrer nicht vorzuwerfen. Er habe insbesondere nicht damit rechnen müssen, dass der Kläger bei roter Fußgängerampel die Fahrbahn erneut betritt. Das „Zurücklaufen“ auf die Busspur sei abgeschlossen gewesen. Vor einem möglicherweise herannahenden Bus hätte er auf den Gehweg und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_12-U-23407_Fussgaenger-trotz-roter-Ampel-auf-der-Fahrbahn-Autofahrer-traegt-keine-Mitschuld~N8523

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8523 Dokument-Nr. 8523

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.