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Die Kostenübernahmeerklärung eines Jobcenters ist zumindest auch privatrechtlicher Natur. Daher steht einem Vermieter zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen der Zivilrechtsweg offen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Kammergericht in Berlin darüber entscheiden, ob die Betreiberin einer Obdachlosenunterkunft im Wege der Zivilklage ein
Das Kammergericht Berlin entschied, dass der
Die Kostenübernahmeerklärung stelle nach Ansicht des Kammergerichts keine bloße Information oder Tatsachenmitteilung über das grundsätzliche Bestehen eines Hilfeanspruchs und die Bekanntgabe der beabsichtigten Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch Direktzahlung dar. Mit der Erklärung habe sich das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 917/rb)
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Dokument-Nr. 27758
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