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Verweigert das Grundbuchamt Ermittlungen zur Rechtsnachfolge des verstorbenen Eigentümers eines Grundstücks, steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks dagegen wegen fehlender Beeinträchtigung eigener Rechte kein Beschwerderecht zu. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück erwerben will. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2021 wandte sich die Eigentümerin eines Grundstücks in Berlin an das
Das Kammergericht Berlin entschied gegen die Antragstellerin. Dieser stehe kein Beschwerderecht zu, da sie nicht in ihren Rechten beeinträchtigt sei. Es sei nicht ausreichend, das Grundstück vom tatsächlichen Eigentümer erwerben zu wollen. Dieser Wunsch könne nicht einmal ein zur Grundbucheinsicht erforderliches berechtigtes Interesse rechtfertigen. Einen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an dem Grundstück habe die Beteiligte nicht behauptet.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2023
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33338
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