wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.12.2013
1 AR 22/13 -

Fehlender deutscher Wohnsitz des Erblassers begründet Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg bei Tod des Erblassers

Vorschrift des § 343 Abs. 2 S. 1 FamFG begründet örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg

Stirbt ein Deutscher im Ausland und hatte er zum Todeszeitpunkt im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen Aufenthalt, so ist gemäß § 343 Abs. 2 S. 1 FamFG das Amtsgericht Schöneberg als Nachlassgericht zuständig. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen dem Amtsgericht Charlottenburg und dem Amtsgericht Schönberg Streit über die Zuständigkeit in einem Nachlassverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hielt sich angesichts dessen, dass die Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes weder ihren Wohnsitz noch ihren Aufenthalt in Deutschland hatte, für unzuständig. Es erklärte daher mit Beschluss vom Oktober 2012 seine Unzuständigkeit und verwies den Rechtsstreit an das Amtsgericht Schöneberg. Das Amtsgericht Schöneberg war damit aber nicht einverstanden, so dass das Kammergericht über die Zuständigkeit zu entscheiden hatte.

Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg

Das Kammergericht entschied, dass das Amtsgericht Schöneberg örtlich zuständig war. Denn der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg sei für das Amtsgericht Schöneberg bindend gewesen (§ 3 Abs. 3 FamFG). Etwas anderes könne nur gelten, wenn die Verweisung offensichtlich willkürlich und gesetzwidrig ist. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Verweisung war zulässig

In Anbetracht dessen, so das Kammergericht weiter, dass die Erblasserin zum Todeszeitpunkt weder ihren Wohnsitz noch ihren Aufenthalt in Deutschland hatte, sei gemäß § 343 Abs. 2 FamFG das Amtsgericht Schöneberg zuständig gewesen. Die Verweisung sei daher rechtmäßig gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2014
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2014, 351Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2014, Seite: 351

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/KG-Berlin_1-AR-2213_Fehlender-deutscher-Wohnsitz-des-Erblassers-begruendet-Zustaendigkeit-des-Amtsgerichts-Schoeneberg-bei-Tod-des-Erblassers.news17966.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17966 Dokument-Nr. 17966

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.