wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.06.2006
L 9 AL 274/04 -

Zur Arbeitslosmeldung nach Krankheit: Rechtsbelehrungen müssen verständlich sein

Keine Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung als arbeitssuchend

Kennt ein Arbeitnehmer den Zeitpunkt, an dem sein Arbeitsverhältnis endet (durch Kündigung, Ablauf eines Zeitvertrages, Ende von Krankengeldbezug etc.), so muss er sich unverzüglich arbeitssuchend melden. Tut er dies nicht, hat er in der Regel mit einer Minderung des Arbeitslosengeldes zu rechnen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer oder Versicherte von dieser Pflicht nichts wusste oder eine missverständliche Rechtsbelehrung erhalten hat. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im aktuellen Fall eines in Wiesbaden lebenden Griechen hatte die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld um 30 Tage gemindert, weil er sich erst 2 Wochen vor dem Ende seines Krankengeldbezuges arbeitssuchend gemeldet hatte. Der Zeitpunkt, ab dem er kein Krankengeld mehr erhalten würde, war ihm jedoch schon 3 Monate zuvor bekannt – er hätte sich daher ein Vierteljahr früher bei der Bundesagentur melden müssen. Der Betroffene klagte gegen die Kürzung seines Arbeitslosengeldes und erklärte, er spreche nicht gut deutsch und habe eine Mitteilung der AOK, in der er u.a. auf seine Pflicht zur frühzeitigen Meldung beim Arbeitsamt hingewiesen worden war, nicht verstanden. Auch der Beratungsservice der Krankenkasse habe ihn nicht auf die erheblichen finanziellen Folgen einer verspäteten Meldung bei der Bundesagentur aufmerksam gemacht.

Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Bei Krankengeldbezug nehme die Krankenkasse die Funktion des Arbeitsgebers wahr und müsse ihre Versicherten umfassend und verständlich informieren. Dazu gehöre auch, auf die Gefahr einer erheblichen Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei verspäteter Meldung unmissverständlich hinzuweisen. Allgemein gehaltene Hinweise auf mögliche finanzielle Nachteile genügten nicht. Sei die Belehrung nicht konkret genug, dürfe der Versicherte nicht durch die Minderung seines Arbeitslosengeldes bestraft werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/06 des LSG Hessen vom 14.06.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-9-AL-27404_Zur-Arbeitslosmeldung-nach-Krankheit-Rechtsbelehrungen-muessen-verstaendlich-sein.news2532.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2532 Dokument-Nr. 2532

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.