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Versicherte haben neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Diese Krankenpflege, die auch die Blutzuckermessung umfasst, ist grundsätzlich auf die Erst- oder Neueinstellung des Diabetes oder eine sogenannte Intensivierte Insulintherapie beschränkt. Ausnahmsweise kann sie jedoch auch bei einer konventionellen Insulintherapie verordnet werden, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Blutzuckermessungen und die erforderliche Insulingabe selbst korrekt vorzunehmen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 1936 geborener Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis litt unter anderem an
Das Sozialgericht und das Hessische Landessozialgericht gaben dem Versicherten Recht. Nach der Richtlinie für Häusliche Krankenpflege seien in begründeten Ausnahmefällen auch nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege verordnungs- und genehmigungsfähig. Voraussetzung sei, dass sie als Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplanes im Einzelfall erforderlich und wirtschaftlich seien und von geeigneten Pflegekräften erbracht werden sollen. Entgegen der Auffassung der
(1) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt [...] neben der ärztlichen Behandlung
(3) Die in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege sind grundsätzlich dem dieser Richtlinie als Anlage beigefügten Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Dort nicht aufgeführte Maßnahmen sind grundsätzlich nicht als
(3) Ein Anspruch [...] auf Krankenhausvermeidungspflege sowie Unterstützungspflege besteht bis zu vier Wochen. In begründeten Fällen kann [...] über diesen Zeitraum verordnet werden. [...]
Ermittlung und Bewertung des Blutzuckergehaltes kapillaren Blutes mittels Testgerät [...] - bei Erst- und Neueinstellung eines
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2019
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27219
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