wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2013
L 7 AS 78/12 und L 7 SO 43/10 -

Hartz IV: Stadt muss angemessene Mietobergrenzen nach schlüssigem Konzept ermitteln

Zugrundelegung eines einfachen Mietspiegels als angemessenes Konzept nicht ausreichend

Hartz-IV-Empfänger erhalten Leistungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Kosten, soweit diese angemessen sind. Die angemessene Mietobergrenze ist nach einem schlüssigen Konzept zu ermitteln. Über ein solches Konzept verfügt der Landkreis Waldeck-Frankenberg, nicht aber die Stadt Offenbach. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Für die Ermittlung der Mietobergrenzen ist der von der Stadt Offenbach zugrunde gelegte einfache Mietspiegel 2006 bzw. 2008 nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts unzureichend. Denn dieser gebe keine Auskunft über tatsächlich freie Wohnungen mit einfachem Standard und deren Mietpreis. Daher sei das Konzept der Stadt Offenbach aus dem Jahr 2006, nebst Fortschreibung 2009, das maßgeblich auf diesen Mietspiegel abstellt, unzureichend.

Landkreis Waldeck-Frankenberg mit schlüssigem Konzept

Die aufwendigen Ermittlungen des Landkreises Waldeck-Frankenberg hingegen erfüllten die rechtlichen Vorgaben an ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze. Denn der Landkreis habe neben den Bestandsmieten auch die Mietangebote ermittelt. So seien unter anderem Zeitungs- und Internetannoncen ausgewertet und die Eigentümer hinsichtlich der aktuellen Mietdaten befragt worden.

Hinweise zur Rechtslage

§ 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. [...]

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2013
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-7-AS-7812-und-L-7-SO-4310_Hartz-IV-Stadt-muss-angemessene-Mietobergrenzen-nach-schluessigem-Konzept-ermitteln.news15545.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15545 Dokument-Nr. 15545

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.