wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.08.2005
L 7 AS 32/05 ER -

Arbeitslosengeld II: Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Grenzen gesetzt

Es steht nicht im Belieben der Verwaltung, Umfang und Reichweite der Mitwirkungspflicht eines Antragstellers ohne konkrete rechtliche Grundlage festzulegen und bei Nichterfüllung die Leistung zu versagen. Mit dieser Begründung gab das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt einem Arbeitslosen Recht, der sich geweigert hatte, dem zuständigen Landkreis gegenüber ausführliche Angaben zu machen.

Der 1961 geborene Mann bezog bis Februar 2005 Arbeitslosengeld. Als er im März 2005 Arbeitslosengeld II (AlG II) beantragte, forderte ihn der Landkreis auf, Angaben über sein Vermögen und zu seiner Wohnung zu machen. Konkret wurde unter anderem verlangt, lückenlos die Kontoauszüge der letzten drei Monate vor der Antragstellung vorzulegen sowie neben dem Mietvertrag auch eine vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung. Dies sei notwendig, um einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen und die Angemessenheit der Unterkunftskosten zu überprüfen. Der Antragsteller vertrat die Auffassung, die von ihm gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen seien ausreichend. Das Verlangen, die Kontoauszüge drei Monate rückwirkend vorzulegen, verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Mit der Begründung, der Mann habe gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen, lehnte der Landkreis die Gewährung von Leistungen ab. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hatte vor dem Landessozialgericht Erfolg. Die Richter führten aus, die Vorlage von Kontoauszügen für Zeiten vor der Antragstellung zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit dürfe in der Regel nicht verlangt werden. Der Verdacht eines Leistungsmissbrauchs, der dies eventuell rechtfertigen könne, sei auch nicht behauptet worden. Eine Vermieterbescheinigung zur Feststellung der Kosten der Unterkunft dürfe nur dann gefordert werden, wenn der Antragsteller den Nachweis nicht auf andere Weise erbringen könne. Die von dem Antragsteller gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen seien ausreichend gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2005
Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts vom 30.08.2005

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-7-AS-3205-ER_Arbeitslosengeld-II-Auskunfts-und-Mitwirkungspflicht-Grenzen-gesetzt.news943.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 943 Dokument-Nr. 943

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.