wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.07.2021
L 3 U 70/19 -

Berufs­genossenschaft muss LWS-Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen

Kombinations­belastung für Erreichen des Richtwertes maßgeblich

Berufskrankheiten sind ebenso wie Arbeitsunfälle Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich sind die in der Berufs­krankheitenl­iste aufgeführten Krankheiten getrennt zu betrachten. Kann jedoch eine Krankheit durch verschiedene berufliche Einwirkungen verursacht werden, so können die Voraussetzungen für die Anerkennung von mehreren Berufskrankheiten erfüllt sein. Ist ein Versicherter sowohl Belastungen durch vertikale Ganz­körper­schwingungen als auch Belastungen durch die Tätigkeiten mit schwerem Heben und Tragen von Lasten ausgesetzt gewesen, so ist die Berechnung der Kombinations­belastung maßgeblich. Dies entschied das Hessischen Landes­sozial­gerichts.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 1952 geborener Versicherter aus dem Landkreis Limburg-Weilburg leidet an einer Erkrankung der LWS. Der als Heimatvertriebener anerkannter Mann war in den Jahren 1975 bis 1991 LKW-Fahrer auf unebenen Landstraßen in Kasachstan tätig. Nach seiner Einreise in die Bundesrepublik arbeitete er als Gießereiwerker, Betonfertigteilbauer und Lagerarbeiter. Im Jahr 2008 schied er aus dem Berufsleben aus. Er bezieht eine Erwerbsminderungsrente. Seinen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Ein Ursachenzusammenhang zwischen der berufsbedingten Belastung und seinem Wirbelsäulenschaden sei nicht hinreichend wahrscheinlich.

Eine Krankheit kann Voraussetzung für mehrerer Berufskrankheiten sein

Das Landessozialgericht gab dem Versicherten Recht und verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung der Berufskrankheiten Nr. 2108 und Nr. 2110. Zwar seien grundsätzlich die in der Berufskrankheitenliste aufgeführten Krankheiten getrennt zu betrachten, weil jede von ihnen einen eigenen Versicherungsfall bilde. Ein bestimmtes Krankheitsbild könne jedoch - wie im Fall der bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS - durch verschiedene berufliche Einwirkungen verursacht werden. Insoweit bestehe bei entsprechender Exposition die Möglichkeit, dass eine Krankheit die Voraussetzungen mehrerer Berufskrankheiten gleichzeitig erfülle. Diese seien dann nebeneinander anzuerkennen, wobei eine einheitliche Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festzusetzen sei.

Kombinationsbelastung hier maßgeblich

Bei dem Versicherten liege eine bandscheibenbedingte Erkrankung der unteren LWS vor. Diese sei hinreichend wahrscheinlich auf die physikalischen Einwirkungen während seines Berufslebens zurückzuführen, so dass die Berufskrankheiten Nr. 2108 und Nr. 2110 anzuerkennen seien. Es habe eine besonders intensive Belastung vorgelegen. Anhaltspunkt sei insoweit das Erreichen des Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren. Eine solche Belastung könne durch schweres Heben und Tragen von Lasten erfüllt werden, aber auch durch Ganzkörperschwingungen oder durch die Kombination dieser beiden Belastungsarten. Der Versicherte habe durch die Kombinationsbelastung den Richtwert für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren erfüllt. Die Tatsache, dass dem Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft für eine derartige Berechnung keine Software zur Verfügung stehe, hindere das Gericht nicht daran, die Berechnung anhand der ihm vorliegenden Daten selbst vorzunehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2021
Quelle: Hessisches Landessozialgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-3-U-7019_Berufsgenossenschaft-muss-LWS-Erkrankung-als-Berufskrankheit-anerkennen.news30626.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30626 Dokument-Nr. 30626

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.