wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008
L 3 U 123/05 -

JP-Morgan-Firmenlauf fällt nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungssschutz

Veranstaltung muss allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen

Die Teilnahme an dem von JP Morgan veranstalteten Firmenlauf oder einer sich daran anschließenden Party steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Eine 1954 geborene Frau aus dem Hochtaunuskreis, die bei einem Kreditinstitut in Frankfurt beschäftig ist, nahm 2003 an dem seit 1993 jährlich in der Frankfurter Innenstadt stattfindenden Laufwettbewerb teil. Nach einer betrieblich organisierten Läuferparty brach sie sich auf dem Heimweg das Bein. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da es sich bei dem Lauf und der anschließenden Party weder um eine Betriebssportveranstaltung noch um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handele. Die betroffene Frau berief sich hingegen darauf, dass von ihren knapp 1.900 Kollegen fast 330 an dem Lauf teilgenommen hätten, ihr Arbeitgeber alle Beschäftigten zur Teilnahme aufgerufen und die Kosten für Startgebühr, Firmen-T-Shirt und Bewirtung auf dem Firmengelände getragen habe.

Anders als noch die erste Instanz gaben die Darmstädter Richter der Berufsgenossenschaft Recht. Der Unfall sei nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen, da weder Lauf noch Party als Betriebssport oder betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung zu betrachten seien. Für die Annahme von Betriebssport fehle es bei dem nur einmal jährlich stattfindenden Firmenlauf bereits an der erforderlichen Regelmäßigkeit. Eine Gemeinschaftsveranstaltung könne hingegen nur dann angenommen werden, wenn die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit unter den Beschäftigten oder zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten diene. Daher müsse die Veranstaltung allen Beschäftigten des Unternehmens offenstehen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, da der Laufwettbewerb nur sportinteressierte und sportlich aktive Beschäftigte einbeziehe und zu der anschließenden Party nur die Läufer eingeladen worden seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 18/08 des LSG Hessen vom 03.06.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-3-U-12305_JP-Morgan-Firmenlauf-faellt-nicht-unter-den-gesetzlichen-Unfallversicherungssschutz.news6155.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6155 Dokument-Nr. 6155

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.