wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.02.2008
L 3 U 115/05 -

Wegeunfall: Angehörige eines beim Abholen einer privat ausgeliehenen Maschine von zu Hause verunglückten Arbeitnehmers haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente

Gericht: Berufliche Veranlassung mindestens gleichwertig mit eigenwirtschaftlichem Interesse an Rückgabe des Werkzeugs

Verunglückt ein Arbeitnehmer auf einem von seinem Arbeitgeber veranlassten Weg, so handelt es sich um einen entschädigungspflichtigen Wegeunfall. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Lesetipp - refrago:

Ein Dachdecker aus dem Schwalm-Eder-Kreis war von seinem Arbeitgeber auf der Baustelle beauftragt worden, einen ausgeliehenen Winkelschleifer von zu Hause zu holen. Auf diesem Weg verunglückte der Vater von zwei Kindern bei einem Frontalunfall tödlich. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung als Arbeitsunfall, da der Verunglückte das Werkzeug für private Zwecke ausgeliehen hatte. Ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit habe deshalb nicht bestanden.

Dieser Argumentation sind weder das Sozialgericht noch die Richter der zweiten Instanz gefolgt. Das Befördern des Arbeitsgerätes habe durchaus im Zusammenhang mit der Arbeit des verunglückten Dachdeckers gestanden, da es auf ausdrückliche Weisung des Arbeitgebers erfolgt sei. Diese berufliche Veranlassung sei mindestens gleichwertig im Verhältnis zum eigenwirtschaftlichen Interesse an der Rückgabe des entliehenen Werkzeugs. Mangels eines entsprechenden Nachweises stünden weder Selbstmordabsichten - wie von einem anonymen Anrufer behauptet - noch Alkoholgenuss einem Rentenanspruch der Hinterbliebenen entgegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/08 des LSG Hessen vom 10.03.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-3-U-11505_Wegeunfall-Angehoerige-eines-beim-Abholen-einer-privat-ausgeliehenen-Maschine-von-zu-Hause-verunglueckten-Arbeitnehmers-haben-Anspruch-auf.news5726.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5726 Dokument-Nr. 5726

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.